Achtung!
Am Donnerstag, 03. Oktober 2024 ist die Mautstraße Richtung Spuller- und Formarinsee aufgrund Asphaltierungsarbeiten von ca. 15:00 bis ca. 19:00 gesperrt!
Bitte um Beachtung, Petri Heil!
Der Formarin auf 1789m Seehöhe
Der Formarinsee ist ebenso wie der Spullersee bequem mit dem Lecher Ortsbus über die mautpflichtige Straße ins Zugertal zu erreichen. Dieser Bergsee im Lechquellgebiet ist nicht nur Ausgangspunkt des Lechweges sondern auch ein ausgesprochenes Naturjuwel.
Der See beherbergt einen guten Bestand an Regenbogen und Bachforellen, die grandiose Natur tut ihr Übriges für ein unvergessliches Fischen in den Bergen!
Der Formarinsee wird vom Fischereiverein Klostertal bewirtschaftet.
Kontakt:
Martin Fleischer (Obmann)
Almagässle 1
6751 Innerbraz
T: +43(0) 699 12888829
Email: vorstand.fvklostertal@a1.net
HP: FV
Klostertal
Wichtige Informationen zur Anfahrt:
Die Fahrt mit dem PKW zum Spuller- und Formarinsee ist nur über die kostenpflichtige Mautstraße (€25, ausschließlich Kartenzahlung!) ab dem Ortsteil Zug möglich.
Sommer-Hauptsaison:
In der Zeit zwischen 08:00 und 16:30 besteht während der Sommer-Hauptsaison ein allgemeines Fahrverbot, das heißt die Mautstaße darf nur außerhalb dieser Zeiten befahren werden! Die Zufahrt zu den Seen ist dann nur mit dem Ortsbus Lech möglich!
ACHTUNG:
In der Hauptsaisons-Zeit ist die Mautstraße zusätzlich jeden Mittwoch für den Individualverkehr komplett gesperrt! Das heißt, es können auch außerhalb der Fahrverbotszeiten KEINE Mauttickets erworben werden. Die Zufahrt ist ausschließlich mit dem Ortsbus Lech möglich!
Kein Winterdienst bei Schneefall, befahren auf eigene Gefahr!
Die Rote Wand im Hintergrund
Bestimmungen 2024:
1. Die Karte ist nur zusammen mit einem Lichtbildausweis gültig.
2. Pro Tag dürfen 5 Fische gefangen werden.
3. Das Fischen ist nur mit einer Rute/Angel erlaubt. Kescherpflicht!
4. Verboten ist das Fischen mit Pfrillen.
5. Das Fischen mit Legeangeln, Netzen, Angeln und Blinkern mit Widerhaken ist verboten, ausgenommen davon sind Fliegenangeln.
6. Gefangene Fische, die das Fangmaß erreicht haben, dürfen nicht mehr zurückgesetzt und müssen sofort getötet werden.
7. Die Fischeingeweide dürfen nicht ins Wasser geworfen oder liegen gelassen werden.
8. Gefangene Fische dürfen nicht verkauft werden.
9. Die Karte ist für die Fangstatistik unverzüglich zurückzusenden, bzw. an der Ausgabestelle wieder abzugeben, da sonst dem Angler keine Karte mehr ausgegeben wird.
10. Aufsichtsorgane sind berechtigt, das Transportgepäck, bzw. das Fahrzeug nach Fischen zu durchsuchen.
11. Der Fischereiverein Klostertal haftet für keinerlei Unfälle am Fischereirevier. Mit dem Erwerb der Tageskarte nimmt der Inhaber obige Bestimmungen zur Kenntnis.
12. Das Fischen am Formarinsee ist nur in der Zeit zwischen 06.00 und 20:00 erlaubt.
13. Bei Zuwiderhandlungen wird dem Fischer vom Aufsichtsorgan sofort die Fischerkarte entzogen und nötigenfalls Anzeige bei der Behörde erstattet.