Einer der vielen traumhaften Pools am Lechbach
Der Lech ist ein typischer Hochgebirgsbach, der auf einer Länge von insgesamt knapp 17 km befischt werden kann!
Von der Einmündung des Spullerbaches bis hin zur Einmündung des Krumbaches an der Landesgrenze zu Tirol ist der Lechbach ein Eldorado für Fliegenfischer, FLY ONLY!
Das Revier unterteilt sich in 5 Revierabschnitte:
Revier 1 reicht von der Einmündung des Spullerbaches bis zum Fischteich in Zug (Länge 4,9 km), Revier 2 verläuft gleich anschließend bis zur gedeckten Brücke in Lech - Einmündung Zürsbach (Länge 3,0 km). Von dort bis zur Brücke im Ortsteil Stubenbach folgt Revier 3 mit 2,1 km. Revier 4 beginnt dann bei der Brücke in Stubenbach bis zur Einmündung des Krumbaches (Länge 6,4 km).
Revierabschnitt 5 ist der Zürsbach vom Zentrum Zürs bis zur Einmündung des Zürsbaches in den Lech (5,2 km). Mit dem Zürsbach stehen somit knapp 22 km feinstes Fliegengewässer zur Verfügung!
Sanft rieselnde Kiesstrecken, tiefe, glasklare Gumpen und rauschende Schluchten prägen das abwechslungsreiche Erscheinungsbild. Während der Lech zwischen Lech und Zug (Revier 1 + 2) sehr gut
begeh- und erreichbar ist, sind die Reviere 3 + 4 nur etwas für sehr geübte und trittsichere Fischer, da selten oder keinerlei befestigte Pfade zum Wasser führen.
Hier empfiehlt es sich jedenfalls die Erfahrung eines lokalen Guides in Anspruch zu nehmen! Wathose und Watstock sind ebenfalls zu empfehlen. Unbedingt Wasserstand beachten, siehe Link unten.
Vorkommende Fischarten sind die Bachforelle, und vereinzelt die Äsche und die Regenbogenforelle.
NEU: Tageskarten für den Lechbach jetzt auch ONLINE erhältlich!
Links auf das Foto klicken. Registrieren. Bezahlen.
Email erhalten. Ausdrucken. Fischen.
Einfacher gehts nicht. Mehr Informationen:
Achtung: TAGESKARTEN NICHT ÜBERTRAGBAR!
Bestimmungen 2024
1. Der Berechtigungsschein ist zusammen mit einem Schreibstift stets beim Angeln mitzuführen. Jeder maßige Fisch ist sofort nach dem Fang einzutragen.
2. Der Berechtigungsschein ist nicht übertragbar und auf Verlangen eines Aufsichtsorganes vorzuweisen, welches befugt ist, das Fangergebnis ebenso wie die Fischereigeräte zu überprüfen.
3. Risiko und Gefahren gehen zu Lasten des Fischers.
4. Eine Rückvergütung bereits gekaufter Karten ist nicht möglich.
5. Jede widerrechtliche Handlung führt zum Entzug des Berechtigungsscheines ohne Rückerstattung der bezahlten Gebühr und zu einem Verweis. Bei groben Verstößen muss mit einer Anzeige gerechnet werden.
6. Die Fangstatistik ist nach Beendigung beim Fischteich in Zug oder bei der Lech Zürs Tourismus abzugeben, bzw. in den dortigen Postkasten einzuwerfen.
7. Das Angeln ist nur in den gekennzeichneten Revierabschnitten und nur mit der Fliegenrute und der künstlichen Fliege ohne Widerhaken erlaubt. Fly only!
8. Das Schonmaß für Bach- und Regenbogenforellen beträgt 28 cm in den Revieren 1, 2, 3 und 5, sowie 35 cm im Revier 4. Andere sowie untermaßige Fische sind schonend zurückzusetzen!
9. Pro Tag dürfen 3 Fische entnommen werden. Anschließend ist das Fischen sofort einzustellen.
10. Von Brücken und Gehsteigen aus ist das Fischen verboten.